
Quellennachweis der Texte
und Abbildungen:
War Department, Revised United States Army Regulations of 1861,
Washington 1863
War Department, Regulations for the Army of the Confederate
States 1863, Richmond 1863
© August v. Kautz, Customs of Service for Non-Commissioned
Officers and Soldiers, 1864
© August v. Kautz, Customs of Service for Officers of the
Army, 1866
© John D. Billings, Hardtack and Coffee or the Unwritten
Story of Army Life, 1888
Veröffentlichungen und Abbildungen des Nationalarchivs
der USA (NARA) und der Bibliothek des Kongresses
STRAFE
MUSS SEIN
Militärische
Disziplinarstrafen während des Bürgerkriegs
Bearbeitet von E. Liebe, RAG Militärgeschichte, 85077 Manching
Gesetzliche
Grundlagen
Die Aufrechterhaltung
der Disziplin war zu allen Zeiten ein Problem in jeder Armee.
In einem kleinen, ständigen Heer war es einfacher, die
Schwierigkeiten des gemeinsamen, militärischen Zusammenlebens,
den Gehorsam und die Disziplin durch sogenannte „Kriegsartikel“
durchzusetzen, die eine entsprechende Rechtsgrundlage bildeten.
Diese Kriegsartikel wurden den Soldaten beim Eintritt in die
Truppe vorgelesen und er mußte deren Kenntnisnahme bestätigen.
So gab es
auch in den Vereinigten Staaten lange vor dem Bürgerkrieg
Gesetze, die das Verhalten der Soldaten regelten. Neben den
Kriegsartikeln (Articles of War)
von 1806 galten die Bestimmungen der militärischen Dienstvorschriften
(Army Regulations) und Gesetze, die der Kongreß verabschiedete
(Acts of Congress).
Während
bei Ausbruch des Bürgerkriegs die regulären Einheiten
an die militärische Disziplin bereits gewöhnt waren,
gab es bei den eilig aufgestellten Freiwilligenregimentern häufig
Schwierigkeiten. So erwies es sich als sehr nachteilig, daß
die Soldaten dieser Regimenter sich gegenseitig meist gut kannten,
da sie aus den gleichen Ortschaften kamen, und ihre Vorgesetzten
selbst wählen konnten. Diese Abhängigkeit führte
oft dazu, daß sich Vorgesetzte nicht durchsetzen konnten
oder wollten,
was zur Folge hatte, daß diese Offiziere versetzt werden
mußten und ganze Regimenter bestraft wurden.
Militärgerichte
Bei Verstößen gegen die Kriegsartikel oder die
militärischen Dienstvorschriften wurde ein Militärgericht
(court martial) einberufen, das den entsprechenden Fall verhandelte.
Für die Unteroffiziere und Mannschaften eines Regiments
war das Militärgericht des Regiments (regimental court
martial) zuständig.
Regimentsübergreifende Straftaten wurden vor dem Militärgericht
der Garnison (garrison court martial) verhandelt.
Für
Übertretungen und Straftaten von Offizieren war das Haupt-Militärgericht
(general court martial) zuständig,
das im Krieg von einem Brigade- oder Divisionskommandeur einberufen
wurde.
Im Krieg
konnten von den Kommandeuren zusätzlich Standgerichte (drumhead
courts martial) einberufen werden,
die nicht immer nach der gängigen Rechtssprechung handelten
und nicht selten ungerechte Urteile sprachen,
da die Verhandlung dem Angeklagten wenig Chancen zur Verteidigung
bot.
Ein Haupt-Militärgericht
bestand aus dem Vorsitzenden und 12 Beisitzern. War dies aus
personellen Gründen nicht möglich, so genügten
4 Beisitzer.
Aus den Reihen der Offiziere wurde ein Rechtsoffizier (judge
advocate) benannt, der für die korrekte Prozeßführung
zuständig war und kein Stimmrecht hatte.
Dem Angeklagten, der als Gefangener vorgeführt wurde, stand
ein Berater (counsel) zur Verfügung.
War dies nicht der Fall so konnte der Rechtsoffizier diese Beratertätigkeit
übernehmen, was aber nicht immer zum Vorteil des Angeklagten
war.

| 1 |
Vorsitzender
(president) |
4 |
Zeuge
(witness) |
| 2 |
Beisitzer
(member) |
5 |
Gefangener
(prisoner) |
| 3 |
Rechtsoffizier
(judge advocate) |
6 |
Berater
(counsel) |
Das Gericht
wurde mit einem Befehl einberufen, der Ort, Zeit und Zusammensetzung
des Gerichts enthielt sowie den oder die Namen der Angeklagten.
Bei Beginn des Prozesses wurde dieser befragt, ob er gegen einen
der Beisitzer Einwände habe, und dieser dann gegebenenfalls
ausgetauscht.
Dann folgten die Anklageverlesung, die Stellungnahme des Angeklagten
und die Befragung von Zeugen. Nach einer Beratung erfolgte dann
das Urteil.
Der gesamte Prozeßverlauf wurde in einem Protokoll festgehalten.
Ein Verurteilter
konnte wegen desselben Vergehens nicht zweimal vor Gericht gestellt
werden, es sei denn,
er hatte dies selbst beantragt oder es wurden Umstände
bekannt, die ihn entlasten konnten.
Im Verlauf des
Krieges fanden immer weniger Militärgerichtsverhandlungen
statt, denn der Aufwand dafür war häufig zu groß.
Offiziere waren für andere, dringendere Aufgaben eingeteilt
und wichtige Zeugen waren oft tot oder vermißt.
So wurden kleinere Dienstvergehen durch den Regimentskommandeur
oder Kompaniechef geahndet.
Aufrechterhaltung
der Disziplin
Neben den unmittelbaren Vorgesetzten sorgten in den Camps Feldgendarmen
für Zucht und Ordnung. Dazu wurden im Wechsel die Kompanien
eines Regiments eingeteilt. Diese „Provost Guard“
stand unter dem Befehl eines Offiziers, dem „Provost Marshal“,
der auch die Aufsicht über die Strafgefangenen hatte.
Um diese
Sonderaufgabe kenntlich zu machen, trugen die Soldaten ein besonderes
Abzeichen.
Abzeichen
eines Provost-Marshal (beachte falsche Schreibweise bei „Marshall“
Abzeichen
eines Soldaten der Provost Guard
Diese Provost
Guard sorgte auch mit aufgepflanzten Bajonetten dafür,
daß sich im Kampf zurückflutende,
unverwundete Soldaten wieder in die Linie einreihten und vorwärts
stürmten.
Straftaten
Die Kriegsartikel, Dienstvorschriften und Gesetze enthielten
eine Vielzahl von Straftaten und Dienstvergehen, die entsprechend
geahndet wurden.
Zu den schwersten Straftaten zählten Mord, Desertion (Fahnenflucht),
Feigheit vor dem Feind, Meuterei, Spionage und Verrat.
Zu den schweren
und leichten Dienstvergehen zählten u.a.:
— Schlafen während des Wachdienstes — Gehorsamsverweigerung
— Beleidigung des Präsidenten, des Kongresses oder
der Vorgesetzten
— Bedrohung eines Vorgesetzten mit der Waffe — Duellieren
— Kameradendiebstahl — Betrug an einem Kameraden
— Versuch der Überredung eines Vorgesetzten zur Aufgabe
des Kampfes oder eines Postens — Auslösen eines falschen
Alarms
— Unerlaubte Weitergabe der Parole oder des Kennworts
— Absichtliches Zurückbleiben auf dem Marsch (Nachzügler)
und im Kampf
— Unerlaubte Abwesenheit — Simulieren einer Krankheit
— Fluchen während des Gottesdienstes — Trunkenheit
— Glücksspiel
Militärische
Strafen
Die Militärgerichte
machten bei der Bestrafung von Offizieren und Mannschaften sehr
große Unterschiede.
Strafen
für Offiziere
Die Bestrafung der Offiziere bestand häufig aus Stubenarrest,
Gehaltskürzungen, Herabsetzung im Dienstgrad oder Versetzung
auf einen unbeliebten Posten.
Genügte dies nicht, so wurde ihm nahegelegt, seinen Dienst
zu quittieren.
Bei Offizieren,
die wegen Feigheit vor dem Feind verurteilt wurden, nahm man
allerdings keine Rücksicht auf seinen gehobenen Stand.
Vor der angetretenen Truppe wurde ihm öffentlich das Urteil
verlesen und die Schulterstücke und Uniformknöpfe
abgerissen.
Sein Degen oder Säbel wurde zerbrochen und man führte
ihn unter Trommelwirbeln aus dem Camp, wobei er oft ein Schild
mit der Inschrift „Feigling“ auf der Brust tragen
mußte. Diese unehrenhafte Entlassung war, abgesehen von
der Todesstrafe, die schimpflichste Bestrafung für einen
Offizier.
Strafen für Unteroffiziere und Mannschaften

Die Todesstrafe
stellte die höchste Strafe dar.
Während des Krieges wurden insgesamt etwa 500 Todesurteile
(Nord und Süd) vollstreckt.
In den Akten der Unionsarmee sind 267 Todesstrafen vermerkt,
davon 147 wegen Fahnenflucht, 67 wegen Mordes,
23 wegen Vergewaltigung, 19 wegen Meuterei, und 11 wegen verschiedener
anderer Straftaten.
Diese Zahlen zeigen, daß man mit der Verhängung der
Todesstrafe sorgsam umging und viele Straftaten milder bestrafte
als die Gesetze es vorsahen.
Nicht immer war ein Galgen vorhanden, so daß auch öfters
der starke Ast eines Baumes genügen mußte.
Doch auch bei der Vollstreckung wurden kleine Unterschiede gemacht.
Im Gegensatz zum Hängen (z.B. bei Verrat) galt das Erschießen
als etwas ehrenvoller.
Exekution
durch Erhängen

Zur Zeremonie
der Vollstreckung eines Todesurteils mußte das Regiment
eine Gasse in Form eines offenen Karrees bilden.
Während die Regimentsmusik den Todesmarsch oder Pleyel’s
Hymne spielte,
wurde der Delinquent von bewaffneten Wachen durch die Gasse
geführt und anschließend auf den Sarg gestellt oder
gesetzt.
Das Urteil wurde verlesen, und dann kam der Schießbefehl
für das Exekutionskommando.
Der Leichnam wurde danach in einem vorbereiteten Grab vor Ort
bestattet.

| 1 |
Weg
des Delinquenten |
5 |
Reserveschützen |
| 2 |
Sarg |
6 |
Berittene
Wachposten |
| 3 |
Delinquent |
7 |
Ausgehobenes
Grab |
| 4 |
Exekutionskommando |
8 |
Gasse
des angetretenen Regiments |

Unehrenhafte Entlassung
Bei besonders
schweren Dienstvergehen wurde der Soldat unehrenhaft entlassen.
Diese Schande war für ihn sehr bedeutend, denn in der damaligen
Zeit bedeutete die Ehre eines Mannes viel mehr als heute,
und er hatte es deshalb sehr schwer, im Zivilleben wieder Fuß
zu fassen.
Dem Verurteilten
wurde öffentlich der Kopf rasiert und die Dienstgradabzeichen
und Knöpfe an der Uniform abgerissen.
Er erhielt ein Schild um den Hals, auf dem sein Vergehen geschrieben
war.
Aus dem Skizzenbuch eines Soldaten

Danach wurde
er „ausgetrommelt“ (drummed out), wobei er unter
Bewachung an den ehemaligen Kameraden vorbei durch das Camp
zum Tor geführt wurde. Dabei spielten die Pfeifer und Trommler
den „Schurkenmarsch“
(Rogue’s March).
Während
dieser Zeremonie durften die Soldaten den Verurteilten nicht
berühren, doch kam es öfters vor,
daß man am nächsten Tag seine Leiche fand –
erschlagen von seinen ehemaligen Kameraden.

Zusammenschließen
und Knebeln
Diese Art
der körperlichen Strafe wurde in beiden Armeen des Bürgerkriegs
häufig angewandt, ist aber wesentlich älter.
Dabei wurde dem Soldaten ein Bajonett oder ein Stück Holz
in den Mund gesteckt und hinter seinem Kopf festgebunden.
Ein Stock in den Kniekehlen und die gefesselten Hände sorgten
für eine sehr schmerzhafte Körperhaltung.
Diese Strafe blieb dem Delinquenten noch lange in Erinnerung.
Wie verhaßt diese Strafe war, zeigt folgende Geschichte:
Während der 2. Schlacht von Bull Run ließ der konföderierte
Brigadegeneral Charles S. Winder
30 Soldaten seiner Brigade, die aus fünf Freiwilligenregimentern
bestand, wegen Zurückbleibens auf dem Marsch zusammenschließen
und knebeln.
Diese nahmen ihm diese körperliche Bestrafung sehr übel.
Während die eine Hälfte noch in der folgenden Nacht
desertierte, schworen die anderen, daß Winters nächste
Schlacht seine letzte werden sollte. Diese Drohung konnte aber
nicht verwirklicht werden, denn Winter fiel in der nächsten
Schlacht durch die Kugel eines Unionssoldaten.

Ersatzrad
In
den Artillerieeinheiten erfand man eine besondere Strafe.
Der Übeltäter wurde in gestreckter Haltung auf das
Ersatzrad des Munitionswagens gebunden
und in der Mitte des Camps für einige Stunden in die Sonne
gestellt.
Neben den körperlichen Schmerzen mußte er auch die
Beschimpfungen seiner Kameraden ertragen.

Daumenhängen
Bei dieser Strafe
wurde der Soldat mit beiden Daumen an einem Balken gebunden,
der so hoch befestigt war,
daß der Bestrafte auf den Zehenspitzen stehen mußte.SchwitzkisteDabei
wurde der Soldat aufrecht in eine sargähnliche Kiste
gesperrt,
der Deckel gut verschlossen und die Kiste in die Sonne gestellt.
Nach einem Tag in der Sonne war der Übeltäter sicherlich
froh, wieder am normalen Dienst teilnehmen zu können.

Das
hölzerne Pferd oder Muli
Der
Verurteilte wurde auf die Stange eines hohen hölzernen
Bocks gebunden,
so daß seine Füße nicht mehr den Boden berührten.
Diese Strafe war sehr schmerzhaft und konnte nicht lange ertragen
werden.

Baumstammtragen
Dabei
mußte der Soldat einen schweren Baumstamm durch das Lager
tragen. Obwohl dies sehr anstrengend war,
diente diese Strafe mehr zur Erniedrigung des Übeltäters,
der von seinen Kameraden verspottet und beschimpft wurde.
Faßstrafen
Da fast
alles in Fässern transportiert wurde, boten sich diese
ohne großen Aufwand als Mittel einer Bestrafung an.
Diese Strafen dienten hauptsächlich zur Demütigung.

So
gab es das Faßlaufen,
bei dem die Soldaten in einem Faß im Lager herumlaufen
mußten, manchmal nur in Unterwäsche.

Beim
sogenannten Faßstehen gab es zwei Arten.
Die
einfache war, mehrere Stunden auf einem Faß zu stehen,
bei der anderen wurde der Deckel des Fasses entfernt
und der Übeltäter mußte stehend auf dem Rand
balancieren. So waren sie dem Spott ihrer Kameraden ausgeliefert.

Eisenkugel
Bei
dieser Strafe wurde dem Soldaten eine Eisenkugel mit einer schweren
Eisenkette am Fuß befestigt.
Die Kugel war in der Regel eine 30 Pfund schwere Kanonenkugel,
die Kette war etwas länger als 1 Meter.
Damit
mußte der Übeltäter im Lager herumlaufen oder
im Arrestlokal sitzen.
Manchmal durfte er auch zur Straferleichterung die Kugel auf
einem Schubkarren vor sich herschieben.
Arrest
Diese Bestrafung war für viele Soldaten die „beliebteste“,
denn wer im Arrestlokal einsaß, brauchte nicht am täglichen
Dienst teilzunehmen.
Das Arrestlokal konnte ein Raum in einem Wachgebäude oder
auch nur ein eingezäunter Bereich oder ein Zelt in einem
Lager sein.
Die Arrestdauer reichte von einigen Stunden bis zu mehreren
Monaten.
Sonstige
Strafen
Obwohl manche Kommandeure bei Bestrafungen sehr erfinderisch
waren, zeigen doch die angeführten Strafen, daß dadurch
der Dienstbetrieb leiden mußte.
Die Bestraften und deren Bewacher konnten ihren normalen, oft
wichtigen Dienst nicht mehr leisten und fehlten im täglichen
Dienstbetrieb, der ja genau geregelt war.
So verzichteten viele Vorgesetzte bei leichteren Vergehen auf
die erwähnten Strafen und verhängten statt dessen
Geldbußen, Soldkürzungen und Sonderdienste oder degradierten
die Soldaten.
Startseite