Quellennachweis
der Texte und Abbildungen: Bearbeitet von E. Liebe, RAG Militärgeschichte, 85077 Manching
STRAFE MUSS SEIN Militärische Disziplinarstrafen während des Bürgerkriegs
Gesetzliche GrundlagenDie Aufrechterhaltung der Disziplin war zu allen Zeiten ein Problem in jeder Armee. In einem kleinen, ständigen Heer war es einfacher, die Schwierigkeiten des gemeinsamen, militärischen Zusammenlebens, den Gehorsam und die Disziplin durch sogenannte „Kriegsartikel“ durchzusetzen, die eine entsprechende Rechtsgrundlage bildeten. Diese Kriegsartikel wurden den Soldaten beim Eintritt in die Truppe vorgelesen und er mußte deren Kenntnisnahme bestätigen. So gab es auch in den Vereinigten Staaten lange vor dem Bürgerkrieg Gesetze, die das Verhalten der Soldaten regelten. Neben den Kriegsartikeln (Articles of War) von 1806 galten die Bestimmungen der militärischen Dienstvorschriften (Army Regulations) und Gesetze, die der Kongreß verabschiedete (Acts of Congress). Während bei Ausbruch des Bürgerkriegs die regulären Einheiten an die militärische Disziplin bereits gewöhnt waren, gab es bei den eilig aufgestellten Freiwilligenregimentern häufig Schwierigkeiten. So erwies es sich als sehr nachteilig, daß die Soldaten dieser Regimenter sich gegenseitig meist gut kannten, da sie aus den gleichen Ortschaften kamen, und ihre Vorgesetzten selbst wählen konnten. Diese Abhängigkeit führte oft dazu, daß sich Vorgesetzte nicht durchsetzen konnten oder wollten, was zur Folge hatte, daß diese Offiziere versetzt werden mußten und ganze Regimenter bestraft wurden. MilitärgerichteBei Verstößen gegen die Kriegsartikel oder die militärischen Dienstvorschriften wurde ein Militärgericht (court martial) einberufen, das den entsprechenden Fall verhandelte. Für die Unteroffiziere und Mannschaften eines Regiments war das Militärgericht des Regiments (regimental court martial) zuständig. Regimentsübergreifende Straftaten wurden vor dem Militärgericht der Garnison (garrison court martial) verhandelt. Für Übertretungen und Straftaten von Offizieren war das Haupt-Militärgericht (general court martial) zuständig, das im Krieg von einem Brigade- oder Divisionskommandeur einberufen wurde. Im Krieg konnten von den Kommandeuren zusätzlich Standgerichte (drumhead courts martial) einberufen werden, die nicht immer nach der gängigen Rechtssprechung handelten und nicht selten ungerechte Urteile sprachen, da die Verhandlung dem Angeklagten wenig Chancen zur Verteidigung bot. Ein Haupt-Militärgericht bestand aus dem Vorsitzenden und 12 Beisitzern. War dies aus personellen Gründen nicht möglich, so genügten 4 Beisitzer. Aus den Reihen der Offiziere wurde ein Rechtsoffizier (judge advocate) benannt, der für die korrekte Prozeßführung zuständig war und kein Stimmrecht hatte. Dem Angeklagten, der als Gefangener vorgeführt wurde, stand ein Berater (counsel) zur Verfügung. War dies nicht der Fall so konnte der Rechtsoffizier diese Beratertätigkeit übernehmen, was aber nicht immer zum Vorteil des Angeklagten war.
Das Gericht wurde mit einem Befehl einberufen, der Ort, Zeit und Zusammensetzung des Gerichts enthielt sowie den oder die Namen der Angeklagten. Bei Beginn des Prozesses wurde dieser befragt, ob er gegen einen der Beisitzer Einwände habe, und dieser dann gegebenenfalls ausgetauscht. Dann folgten die Anklageverlesung, die Stellungnahme des Angeklagten und die Befragung von Zeugen. Nach einer Beratung erfolgte dann das Urteil. Der gesamte Prozeßverlauf wurde in einem Protokoll festgehalten. Ein Verurteilter konnte wegen desselben Vergehens nicht zweimal vor Gericht gestellt werden, es sei denn, er hatte dies selbst beantragt oder es wurden Umstände bekannt, die ihn entlasten konnten. Im Verlauf des Krieges fanden immer weniger Militärgerichtsverhandlungen statt, denn der Aufwand dafür war häufig zu groß. Offiziere waren für andere, dringendere Aufgaben eingeteilt und wichtige Zeugen waren oft tot oder vermißt. So wurden kleinere Dienstvergehen durch den Regimentskommandeur oder Kompaniechef geahndet. Aufrechterhaltung der DisziplinNeben den unmittelbaren Vorgesetzten sorgten in den Camps Feldgendarmen für Zucht und Ordnung. Dazu wurden im Wechsel die Kompanien eines Regiments eingeteilt. Diese „Provost Guard“ stand unter dem Befehl eines Offiziers, dem „Provost Marshal“, der auch die Aufsicht über die Strafgefangenen hatte. Um diese Sonderaufgabe kenntlich zu machen, trugen die Soldaten ein besonderes Abzeichen.
Diese Provost Guard sorgte auch mit aufgepflanzten Bajonetten dafür, daß sich im Kampf zurückflutende, unverwundete Soldaten wieder in die Linie einreihten und vorwärts stürmten. StraftatenDie
Kriegsartikel, Dienstvorschriften und Gesetze enthielten eine
Vielzahl von Straftaten und Dienstvergehen, die entsprechend
geahndet wurden. Zu
den schweren und leichten Dienstvergehen zählten u.a.: Militärische Strafen Die Militärgerichte machten bei der Bestrafung von Offizieren und Mannschaften sehr große Unterschiede. Strafen für Offiziere Die Bestrafung der Offiziere bestand häufig aus Stubenarrest, Gehaltskürzungen, Herabsetzung im Dienstgrad oder Versetzung auf einen unbeliebten Posten. Genügte dies nicht, so wurde ihm nahegelegt, seinen Dienst zu quittieren. Bei
Offizieren, die wegen Feigheit vor dem Feind verurteilt wurden,
nahm man allerdings keine Rücksicht auf seinen gehobenen
Stand. Vor der angetretenen Truppe wurde ihm öffentlich
das Urteil verlesen und die Schulterstücke und Uniformknöpfe
abgerissen. Sein Degen oder Säbel wurde zerbrochen und
man führte ihn unter Trommelwirbeln aus dem Camp, wobei
er oft ein Schild mit der Inschrift „Feigling“ auf
der Brust tragen mußte. Strafen für Unteroffiziere und Mannschaften
Exekution
durch Erhängen Zur
Zeremonie der Vollstreckung eines Todesurteils mußte das
Regiment eine Gasse in Form eines offenen Karrees bilden.
Bei
besonders schweren Dienstvergehen wurde der Soldat unehrenhaft
entlassen. Dem Verurteilten wurde öffentlich der Kopf rasiert und die Dienstgradabzeichen und Knöpfe an der Uniform abgerissen. Er erhielt ein Schild um den Hals, auf dem sein Vergehen geschrieben war.
Danach wurde er „ausgetrommelt“ (drummed out), wobei er unter Bewachung an den ehemaligen Kameraden vorbei durch das Camp zum Tor geführt wurde. Dabei spielten die Pfeifer und Trommler den „Schurkenmarsch“ (Rogue’s March). Während dieser Zeremonie durften die Soldaten den Verurteilten nicht berühren, doch kam es öfters vor, daß man am nächsten Tag seine Leiche fand – erschlagen von seinen ehemaligen Kameraden.
In
den Artillerieeinheiten erfand man eine besondere Strafe. Der
Übeltäter wurde in gestreckter Haltung auf das Ersatzrad
des Munitionswagens gebunden und in der Mitte des Camps für
einige Stunden in die Sonne gestellt.
Bei dieser Strafe wurde der Soldat mit beiden Daumen an einem Balken gebunden, der so hoch befestigt war, daß der Bestrafte auf den Zehenspitzen stehen mußte.
Schwitzkiste Dabei
wurde der Soldat aufrecht in eine sargähnliche Kiste gesperrt,
der Deckel gut verschlossen und die Kiste in die Sonne gestellt.
Der
Verurteilte wurde auf die Stange eines hohen hölzernen
Bocks gebunden, so daß seine Füße nicht mehr
den Boden berührten.
Dabei
mußte der Soldat einen schweren Baumstamm durch das Lager
tragen. Obwohl dies sehr anstrengend war,
Faßstrafen Da fast alles in Fässern transportiert wurde, boten sich diese ohne großen Aufwand als Mittel einer Bestrafung an. Diese Strafen dienten hauptsächlich zur Demütigung.
Die
einfache war, mehrere Stunden auf einem Faß zu stehen,
Bei dieser Strafe wurde dem Soldaten eine Eisenkugel mit einer schweren Eisenkette am Fuß befestigt. Die Kugel war in der Regel eine 30 Pfund schwere Kanonenkugel, die Kette war etwas länger als 1 Meter. Damit mußte der Übeltäter im Lager herumlaufen oder im Arrestlokal sitzen. Manchmal durfte er auch zur Straferleichterung die Kugel auf einem Schubkarren vor sich herschieben.
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