Quellennachweis der Texte und Abbildungen:
War Department, Revised United States Army Regulations of 1861, Washington 1863
War Department, Regulations for the Army of the Confederate States 1863, Richmond 1863
August v. Kautz, Customs of Service for Non-Commissioned Officers and Soldiers, 1864
August v. Kautz, Customs of Service for Officers of the Army, 1866
John D. Billings, Hardtack and Coffee or the Unwritten Story of Army Life, 1888
Veröffentlichungen und Abbildungen des Nationalarchivs der USA (NARA)
und der Bibliothek des Kongresses

Bearbeitet von E. Liebe, RAG Militärgeschichte, 85077 Manching


 

STRAFE MUSS SEIN

Militärische Disziplinarstrafen während des Bürgerkriegs

 

Gesetzliche Grundlagen

Die Aufrechterhaltung der Disziplin war zu allen Zeiten ein Problem in jeder Armee. In einem kleinen, ständigen Heer war es einfacher, die Schwierigkeiten des gemeinsamen, militärischen Zusammenlebens, den Gehorsam und die Disziplin durch sogenannte „Kriegsartikel“ durchzusetzen, die eine entsprechende Rechtsgrundlage bildeten. Diese Kriegsartikel wurden den Soldaten beim Eintritt in die Truppe vorgelesen und er mußte deren Kenntnisnahme bestätigen.

So gab es auch in den Vereinigten Staaten lange vor dem Bürgerkrieg Gesetze, die das Verhalten der Soldaten regelten. Neben den Kriegsartikeln (Articles of War) von 1806 galten die Bestimmungen der militärischen Dienstvorschriften (Army Regulations) und Gesetze, die der Kongreß verabschiedete (Acts of Congress).

Während bei Ausbruch des Bürgerkriegs die regulären Einheiten an die militärische Disziplin bereits gewöhnt waren, gab es bei den eilig aufgestellten Freiwilligenregimentern häufig Schwierigkeiten. So erwies es sich als sehr nachteilig, daß die Soldaten dieser Regimenter sich gegenseitig meist gut kannten, da sie aus den gleichen Ortschaften kamen, und ihre Vorgesetzten selbst wählen konnten. Diese Abhängigkeit führte oft dazu, daß sich Vorgesetzte nicht durchsetzen konnten oder wollten, was zur Folge hatte, daß diese Offiziere versetzt werden mußten und ganze Regimenter bestraft wurden.

Militärgerichte

Bei Verstößen gegen die Kriegsartikel oder die militärischen Dienstvorschriften wurde ein Militärgericht (court martial) einberufen, das den entsprechenden Fall verhandelte. Für die Unteroffiziere und Mannschaften eines Regiments war das Militärgericht des Regiments (regimental court martial) zuständig. Regimentsübergreifende Straftaten wurden vor dem Militärgericht der Garnison (garrison court martial) verhandelt.

Für Übertretungen und Straftaten von Offizieren war das Haupt-Militärgericht (general court martial) zuständig, das im Krieg von einem Brigade- oder Divisionskommandeur einberufen wurde.

Im Krieg konnten von den Kommandeuren zusätzlich Standgerichte (drumhead courts martial) einberufen werden, die nicht immer nach der gängigen Rechtssprechung handelten und nicht selten ungerechte Urteile sprachen, da die Verhandlung dem Angeklagten wenig Chancen zur Verteidigung bot.

Ein Haupt-Militärgericht bestand aus dem Vorsitzenden und 12 Beisitzern. War dies aus personellen Gründen nicht möglich, so genügten 4 Beisitzer. Aus den Reihen der Offiziere wurde ein Rechtsoffizier (judge advocate) benannt, der für die korrekte Prozeßführung zuständig war und kein Stimmrecht hatte. Dem Angeklagten, der als Gefangener vorgeführt wurde, stand ein Berater (counsel) zur Verfügung. War dies nicht der Fall so konnte der Rechtsoffizier diese Beratertätigkeit übernehmen, was aber nicht immer zum Vorteil des Angeklagten war.

1 Vorsitzender (president) 4 Zeuge (witness)
2 Beisitzer (member) 5 Gefangener (prisoner)
3 Rechtsoffizier (judge advocate) 6 Berater (counsel)

 

Das Gericht wurde mit einem Befehl einberufen, der Ort, Zeit und Zusammensetzung des Gerichts enthielt sowie den oder die Namen der Angeklagten. Bei Beginn des Prozesses wurde dieser befragt, ob er gegen einen der Beisitzer Einwände habe, und dieser dann gegebenenfalls ausgetauscht. Dann folgten die Anklageverlesung, die Stellungnahme des Angeklagten und die Befragung von Zeugen. Nach einer Beratung erfolgte dann das Urteil. Der gesamte Prozeßverlauf wurde in einem Protokoll festgehalten.

Ein Verurteilter konnte wegen desselben Vergehens nicht zweimal vor Gericht gestellt werden, es sei denn, er hatte dies selbst beantragt oder es wurden Umstände bekannt, die ihn entlasten konnten.

Im Verlauf des Krieges fanden immer weniger Militärgerichtsverhandlungen statt, denn der Aufwand dafür war häufig zu groß. Offiziere waren für andere, dringendere Aufgaben eingeteilt und wichtige Zeugen waren oft tot oder vermißt. So wurden kleinere Dienstvergehen durch den Regimentskommandeur oder Kompaniechef geahndet.

Aufrechterhaltung der Disziplin

Neben den unmittelbaren Vorgesetzten sorgten in den Camps Feldgendarmen für Zucht und Ordnung. Dazu wurden im Wechsel die Kompanien eines Regiments eingeteilt. Diese „Provost Guard“ stand unter dem Befehl eines Offiziers, dem „Provost Marshal“, der auch die Aufsicht über die Strafgefangenen hatte.

Um diese Sonderaufgabe kenntlich zu machen, trugen die Soldaten ein besonderes Abzeichen.

Abzeichen eines Provost-Marshal
(beachte falsche Schreibweise bei „Marshall“)



Abzeichen eines Soldaten der Provost Guard

 

 

 

Diese Provost Guard sorgte auch mit aufgepflanzten Bajonetten dafür, daß sich im Kampf zurückflutende, unverwundete Soldaten wieder in die Linie einreihten und vorwärts stürmten.

Straftaten

Die Kriegsartikel, Dienstvorschriften und Gesetze enthielten eine Vielzahl von Straftaten und Dienstvergehen, die entsprechend geahndet wurden.
Zu den schwersten Straftaten zählten Mord, Desertion (Fahnenflucht), Feigheit vor dem Feind, Meuterei, Spionage und Verrat.

Zu den schweren und leichten Dienstvergehen zählten u.a.:
— Schlafen während des Wachdienstes — Gehorsamsverweigerung — Beleidigung des Präsidenten, des Kongresses oder der Vorgesetzten
— Bedrohung eines Vorgesetzten mit der Waffe — Duellieren — Kameradendiebstahl — Betrug an einem Kameraden
— Versuch der Überredung eines Vorgesetzten zur Aufgabe des Kampfes oder eines Postens — Auslösen eines falschen Alarms
— Unerlaubte Weitergabe der Parole oder des Kennworts — Absichtliches Zurückbleiben auf dem Marsch (Nachzügler) und im Kampf
— Unerlaubte Abwesenheit — Simulieren einer Krankheit — Fluchen während des Gottesdienstes — Trunkenheit — Glücksspiel

Militärische Strafen

Die Militärgerichte machten bei der Bestrafung von Offizieren und Mannschaften sehr große Unterschiede.

Strafen für Offiziere

Die Bestrafung der Offiziere bestand häufig aus Stubenarrest, Gehaltskürzungen, Herabsetzung im Dienstgrad oder Versetzung auf einen unbeliebten Posten. Genügte dies nicht, so wurde ihm nahegelegt, seinen Dienst zu quittieren.

Bei Offizieren, die wegen Feigheit vor dem Feind verurteilt wurden, nahm man allerdings keine Rücksicht auf seinen gehobenen Stand. Vor der angetretenen Truppe wurde ihm öffentlich das Urteil verlesen und die Schulterstücke und Uniformknöpfe abgerissen. Sein Degen oder Säbel wurde zerbrochen und man führte ihn unter Trommelwirbeln aus dem Camp, wobei er oft ein Schild mit der Inschrift „Feigling“ auf der Brust tragen mußte.
Diese unehrenhafte Entlassung war, abgesehen von der Todesstrafe, die schimpflichste Bestrafung für einen Offizier.

Strafen für Unteroffiziere und Mannschaften

Die Todesstrafe stellte die höchste Strafe dar.
Während des Krieges wurden insgesamt etwa 500 Todesurteile (Nord und Süd) vollstreckt. In den Akten der Unionsarmee sind 267 Todesstrafen vermerkt, davon 147 wegen Fahnenflucht, 67 wegen Mordes, 23 wegen Vergewaltigung, 19 wegen Meuterei, und 11 wegen verschiedener anderer Straftaten.
Diese Zahlen zeigen, daß man mit der Verhängung der Todesstrafe sorgsam umging und viele Straftaten milder bestrafte als die Gesetze es vorsahen.

Nicht immer war ein Galgen vorhanden, so daß auch öfters der starke Ast eines Baumes genügen mußte.
Doch auch bei der Vollstreckung wurden kleine Unterschiede gemacht. Im Gegensatz zum Hängen (z.B. bei Verrat) galt das Erschießen als etwas ehrenvoller.

Exekution durch Erhängen

Zur Zeremonie der Vollstreckung eines Todesurteils mußte das Regiment eine Gasse in Form eines offenen Karrees bilden.
Während die Regimentsmusik den Todesmarsch oder Pleyel’s Hymne spielte, wurde der Delinquent von bewaffneten Wachen durch die Gasse geführt und anschließend auf den Sarg gestellt oder gesetzt.
Das Urteil wurde verlesen, und dann kam der Schießbefehl für das Exekutionskommando. Der Leichnam wurde danach in einem vorbereiteten Grab vor Ort bestattet.

1 Weg des Delinquenten 5 Reserveschützen
2 Sarg 6 Berittene Wachposten
3 Delinquent 7 Ausgehobenes Grab
4 Exekutionskommando 8 Gasse des angetretenen Regiments

 


Unehrenhafte Entlassung

Bei besonders schweren Dienstvergehen wurde der Soldat unehrenhaft entlassen.
Diese Schande war für ihn sehr bedeutend, denn in der damaligen Zeit bedeutete die Ehre eines Mannes viel mehr als heute, und er hatte es deshalb sehr schwer, im Zivilleben wieder Fuß zu fassen.

Dem Verurteilten wurde öffentlich der Kopf rasiert und die Dienstgradabzeichen und Knöpfe an der Uniform abgerissen. Er erhielt ein Schild um den Hals, auf dem sein Vergehen geschrieben war.


Aus dem Skizzenbuch eines Soldaten                      

 

Danach wurde er „ausgetrommelt“ (drummed out), wobei er unter Bewachung an den ehemaligen Kameraden vorbei durch das Camp zum Tor geführt wurde. Dabei spielten die Pfeifer und Trommler den „Schurkenmarsch“ (Rogue’s March).

Während dieser Zeremonie durften die Soldaten den Verurteilten nicht berühren, doch kam es öfters vor, daß man am nächsten Tag seine Leiche fand – erschlagen von seinen ehemaligen Kameraden.

 

Zusammenschließen und Knebeln
Diese Art der körperlichen Strafe wurde in beiden Armeen des Bürgerkriegs häufig angewandt, ist aber wesentlich älter. Dabei wurde dem Soldaten ein Bajonett oder ein Stück Holz in den Mund gesteckt und hinter seinem Kopf festgebunden. Ein Stock in den Kniekehlen und die gefesselten Hände sorgten für eine sehr schmerzhafte Körperhaltung. Diese Strafe blieb dem Delinquenten noch lange in Erinnerung.
Wie verhaßt diese Strafe war, zeigt folgende Geschichte: Während der 2. Schlacht von Bull Run ließ der konföderierte Brigadegeneral Charles S. Winder 30 Soldaten seiner Brigade, die aus fünf Freiwilligenregimentern bestand, wegen Zurückbleibens auf dem Marsch zusammenschließen und knebeln. Diese nahmen ihm diese körperliche Bestrafung sehr übel. Während die eine Hälfte noch in der folgenden Nacht desertierte, schworen die anderen, daß Winters nächste Schlacht seine letzte werden sollte. Diese Drohung konnte aber nicht verwirklicht werden, denn Winter fiel in der nächsten Schlacht durch die Kugel eines Unionssoldaten.

 

Ersatzrad

In den Artillerieeinheiten erfand man eine besondere Strafe. Der Übeltäter wurde in gestreckter Haltung auf das Ersatzrad des Munitionswagens gebunden und in der Mitte des Camps für einige Stunden in die Sonne gestellt.
Neben den körperlichen Schmerzen mußte er auch die Beschimpfungen seiner Kameraden ertragen.

 

 

 

Daumenhängen

Bei dieser Strafe wurde der Soldat mit beiden Daumen an einem Balken gebunden, der so hoch befestigt war, daß der Bestrafte auf den Zehenspitzen stehen mußte.

 

Schwitzkiste

Dabei wurde der Soldat aufrecht in eine sargähnliche Kiste gesperrt, der Deckel gut verschlossen und die Kiste in die Sonne gestellt.
Nach einem Tag in der Sonne war der Übeltäter sicherlich froh, wieder am normalen Dienst teilnehmen zu können.

 

 

Das hölzerne Pferd oder Muli

Der Verurteilte wurde auf die Stange eines hohen hölzernen Bocks gebunden, so daß seine Füße nicht mehr den Boden berührten.
Diese Strafe war sehr schmerzhaft und konnte nicht lange ertragen werden.

 

 

Baumstammtragen

Dabei mußte der Soldat einen schweren Baumstamm durch das Lager tragen. Obwohl dies sehr anstrengend war,
diente diese Strafe mehr zur Erniedrigung des Übeltäters, der von seinen Kameraden verspottet und beschimpft wurde.

 

 

 

 

Faßstrafen

Da fast alles in Fässern transportiert wurde, boten sich diese ohne großen Aufwand als Mittel einer Bestrafung an. Diese Strafen dienten hauptsächlich zur Demütigung.

So gab es das Faßlaufen,
bei dem die Soldaten in einem Faß im Lager herumlaufen mußten, manchmal nur in Unterwäsche.

 

Beim sogenannten Faßstehen gab es zwei Arten.

Die einfache war, mehrere Stunden auf einem Faß zu stehen,
bei der anderen wurde der Deckel des Fasses entfernt
und der Übeltäter mußte stehend auf dem Rand balancieren.
So waren sie dem Spott ihrer Kameraden ausgeliefert.

 

     

Eisenkugel

Bei dieser Strafe wurde dem Soldaten eine Eisenkugel mit einer schweren Eisenkette am Fuß befestigt. Die Kugel war in der Regel eine 30 Pfund schwere Kanonenkugel, die Kette war etwas länger als 1 Meter.

Damit mußte der Übeltäter im Lager herumlaufen oder im Arrestlokal sitzen.

Manchmal durfte er auch zur Straferleichterung die Kugel auf einem Schubkarren vor sich herschieben.

 

Arrest
Diese Bestrafung war für viele Soldaten die „beliebteste“, denn wer im Arrestlokal einsaß, brauchte nicht am täglichen Dienst teilzunehmen. Das Arrestlokal konnte ein Raum in einem Wachgebäude oder auch nur ein eingezäunter Bereich oder ein Zelt in einem Lager sein. Die Arrestdauer reichte von einigen Stunden bis zu mehreren Monaten.

Sonstige Strafen
Obwohl manche Kommandeure bei Bestrafungen sehr erfinderisch waren, zeigen doch die angeführten Strafen, daß dadurch der Dienstbetrieb leiden mußte.
Die Bestraften und deren Bewacher konnten ihren normalen, oft wichtigen Dienst nicht mehr leisten und fehlten im täglichen Dienstbetrieb, der ja genau geregelt war.
So verzichteten viele Vorgesetzte bei leichteren Vergehen auf die erwähnten Strafen und verhängten statt dessen Geldbußen, Soldkürzungen und Sonderdienste
oder degradierten die Soldaten.

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